Markus Stadler
alt Ständerat Uri
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Markus Stadler, September 2015
Zweite Gotthard Strassenröhre
Gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung schützt der Bund das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs…Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze hat auf der Schiene zu erfolgen...Und die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden.
Wenn man also zum Zweck der Sanierung der bestehenden eine zweite Strassenröhre am Gotthard bauen will, hätte eine politisch saubere Vorgehensweise vorerst eine Änderung dieses Verfassungsartikels verlangt und nicht einfach eine irreführende Namensgebung: Bau einer „Sanierungsröhre“. Denn diese Vorgehensweise wird – sofern umgesetzt – künftig wie von selbst die einmal gebaute und bezahlte zusätzliche Kapazität dem Verkehr freigeben. Im In- und Ausland wird die vorerst nur zur Hälfte genutzte Kapazität diesen Druck erzeugen.
Am 28. Februar 2016 stimmt das Schweizervolk darüber ab. Sagen wir Nein zu dieser Salamitaktik, die Brenner-artige Verhältnisse zwischen Basel, Schaffhausen und Chiasso schaffen wird.
www.buergerliches-nein.ch
Märchenfilm zur zweiten Röhre am Gotthard